Energetische Inspektion nach §12 ENEV

Die europäische Richtlinie 2002/91/EG (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) verlangt die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verlangt. Die nationale Umsetzung auf Bundesebene dieser europäischen Richtlinie ist die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Neben dem Energieausweis ist die energetische Inspektion an Lüftungs­ und Klimaanalagen eine wesentliche Forderung für die Umsetzung der Ziele der EPBD. Hierbei findet das große Einsparpotenzial im Bereich der raumlufttechnischen Anlagen besondere Berücksichtigung.

Gemäß § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine energetische Inspektion von raumlufttechnischen Anlagen > 12 KW zwingend vorgeschrieben. Durch die energetische Inspektion von Lüftungs­ und Klimaanlagen werden energetische Schwachstellen aufgezeigt und Verbesserungsvorschläge der Energieeffizienz anlagenbezogen erarbeitet.


Für die erste energetische Inspektion nach §12 der EnEV ist relevant, in welchem Jahr die Klimaanlage in Betrieb genommen oder wesentliche Bauteile erneuert wurde:

  • Die Frist ist für Systeme, die vor dem 1. Oktober 2004 in Betrieb gingen, bereits abgelaufen. Kann ein Betreiber einer solchen Anlage auf Verlangen des zuständigen Landesministeriums keine Nachweise über die energetische Inspektion vorlegen, drohen für diese Ordnungswidrigkeit Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
  • Liegt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme nach dem 1. Oktober 2003 ist die energetische Inspektion im zehnten Jahr erforderlich. Einmal geprüft müssen alle Anlagen spätestens zehn Jahre nach der ersten Inspektion erneut und wiederkehrend geprüft werden.


  • Die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach EnEV ist kein Standardprodukt, das klar definiert ist. Die Leistung muss exakt spezifiziert werden, damit die Vertragsparteien eine klare Basis haben und Vergleiche möglich sind. Die Cheklisten in Anhang E und F der DIN EN 15240 sowie der DIN-SPEC 15240 helfen bei der Definition des Leistungsumfanges.
  • Die Arbeitsinhalte müssen flexibel bleiben. Meist stehen nicht alle Informationen und Unterlagen im bestehenden Gebäude zur Verfügung, sodass mitunter auch qualifizierte Schätzungen durchzuführen sind.
  • Eine Überprüfung und gleichzeitige Anpassung der Regelparameter und der Betriebszeiten führt fast immer zu direkten Energie- und Kosteneinsparungen. Der Zugriff, z.B. zur Gebäudeautomation, muss sichergestellt sein.
  • Ein schriftlicher Kurzbericht mit Empfehlungen und ggf. durchgeführten Messungen werden erstellt.